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Eine zweite Auflage ist bei in-Cultura.com erschienen, jedoch mit neuer Fotografie und unter dem Namen Wellingsbüttel - gestern und heute.
Zum Buch
Während jeder Hamburger sicherlich Blankenese kennt, dorthin Tagesausflüge unternimmt oder an der Elbe spazieren geht, ist vielen der Stadtteil Wellingsbüttel weniger bekannt. Zwischen Klein Borstel, Poppenbüttel, Sasel und Bramfeld liegend, zu dem großen Bezirk Wandsbek gehörend, bietet er durch seine grüne Landschaft und den Alsterlauf eine wunderbare Möglichkeit, sich in der Großstadt in ländlicher und landschaftlich reizvoller Umgebung zu erholen. Gleichzeitig hat Wellingsbüttel aber auch viel norddeutsche Historie zu bieten.
Der Fotograf und die Autoren leisten mit eindrucksvollen Bildern und bildhafter Sprache einen Beitrag zum Verständnis der Entstehung und derzeitigen Situation ihres Heimatortes.
Aus dem Inhalt
Die älteste Urkunde über Wellingsbüttel stammt vom 10. Oktober 1296. Darin übertrugen die Grafen Adolf V. (1263-1308) und Johann II. (1263-1321) dem Zisterzienserinnen-Kloster Herwardeshude die Abgabe der zehnten Gabe von der Kornernte und eines Zehntels des Bruttoertrages von Vieh- und Gartenfrüchten des Dorfes Wellingsbüttel im sächsischen Gau Stormarn. Das Dorf wurde wahrscheinlich zwischen 800 und 1000 n. Chr. von einem Mann namens Walding gegründet. Es bestand mehrere Jahrhunderte lang nur aus drei Höfen. Das Kloster Herwardeshude hatte die Großmutter der beiden Grafen, Gräfin Heilwig, um 1247 am Pepermölenbek, nahe der Elbe an der Hamburg-Altonaer Grenze, gegründet und wurde 1295 an die Alster verlegt, wovon noch die Namen des Stadtteils Harvestehude und mehrerer dort gelegener Straßen zeugen.
Erst am 11. November 1382 erscheint Wellingsbüttel wieder in einer Urkunde. Darin verkauften die Vettern Emeke und Marquard Struß den Ort für 80 Mark Pfennige an die Hamburger Bürger Marquard und Thomas Owe. Die Brüder Struß führten in ihrem Wappen ein Rad mit acht Speichen und sechzehn Zähnen, das 1937 in das Wellingsbütteler Gemeindewappen übernommen wurde. Die Urkunde bestätigte den Käufern den Besitz des Ortes mitsamt der Gerichtsbarkeit. Damit wurden sie Grundherren, die sich über die Bauern erhoben, sodass sie von ihnen Hand- und Spanndienste fordern konnten. Leibeigenschaft hat es jedoch nie gegeben.
Wann und wie das Dorf schon vor 1412 in den Besitz der Erzbischöfe von Bremen gelangte, ist unbekannt. In Zukunft gaben sie es zum Preis von 70 Mark Lübisch ab - mit dem Recht, es nach dem Tode des Käufers zu dem gleichen Preis zurück zu kaufen. So gelangte Wellingsbüttel in den Besitz Hamburger Bürger und Domherren. Einer der mächtigsten war Hinrich Bantschow, seit 1516 päpstlicher Ablaßkommissar und Gegner Luthers. Danach brachte einer der bedeutendsten Staats- und Finanzmänner seiner Zeit, der Statthalter des dänischen Königs, Heinrich Rantzau (1526-1598), Wellingsbüttel in den Besitz seiner Familie. Wahrscheinlich wurde von ihm die um 1620 zuerst genannte Wassermühle als Blaumühle erbaut.
Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) brachte schweres Unglück über den Ort. Nach der Niederlage des evangelischen dänischen Königs Christian IV. 1626 bei Lutter am Barenberge rückten die Heere der kaiserlichen Feldherren Wallenstein und Tilly ins Land. Viel Vieh und Gerät fiel den plündernden Söldnern zum Opfer. Die Mühle wurde so schwer beschädigt, dass sie unbrauchbar wurde. Am 20. April 1642 belehnte der Bremer Erzbischof seinen tüchtigen Kanzler, den Staatsrechtslehrer Dr. Heinrich Reinking, mit Wellingsbüttel mit dem Recht, es seinen Nachkommen zu vererben. Da änderte der zwischen Dänemark und Schweden ausgebrochene Krieg die Lage. Der Bremer Erzbischof war ein Sohn des dänischen Königs. Die Schweden besetzten das Erzbistum und enthoben Reinking seiner Stellung. 1648 beendete der Westfälische Friede den Krieg. Damit wurde das Erzbistum Bremen, ebenso wie das Gebiet des Hamburger Doms und Wellingsbüttel, schwedisch. Königin Christine, die Tochter Gustav Adolfs, bestätigte die Belehnung Reinkings mit Wellingsbüttel. Der nahm nun das heruntergekommene Dorf in Besitz, ließ ein neues Wohnhaus bauen und die Wassermühle als Kornmühle wieder aufbauen. Seine Kenntnisse in der Rechtspflege und Verwaltung machte er der schwedischen Königin nutzbar, sodass diese ihm mit Urkunde vom 2. Mai 1651 Wellingsbüttel als ewig währendes vererbbares Eigentum vermachte. Damals wurden die Grenzen des Ortes aufgezeichnet - wie sie heute noch bestehen.